Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Mai 2020
§ 1 Geltungsbereich
(1.1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Gateway to Business with Japan, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Monika Lubitz, im Gateway to Business with Japan, und ihren Kunden.
(1.2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gateway to Business with Japan gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gateway to Business with Japan abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Gateway to Business with Japan nicht an; es sei denn, Gateway to Business with Japan hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gateway to Business with Japan gelten auch dann, wenn Gateway to Business with Japan in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
(1.3) Der Abschluss von Verträgen zwischen Gateway to Business with Japan und dem Seminarbesucher oder Kunden über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
§ 2 Leistungen der Gateway to Business with Japan
(3.1) Gateway to Business with Japan bietet folgende Dienstleisungen an:
a) Übersetzungen aus dem Japanischen ins Deutsch oder Englische
b) Dolmetschen Japanisch < -> Deutsch und/oder Englisch
c) Sprachunterricht Japanisch, Deutsch oder Englisch für Japaner
d) passwortgeschützer Zugang zu einer moodle- Lernplattform für den Sprachunterricht
e) Seminare zur (Business-) Kultur Japans
f) Vermitttlung zwischen deutschen und japanischen Verlagen, bzw. deren urheberrechtlichen Vertretern.
(3.2) Gateway to Business with Japan bietet folgende Waren an:
a) Lehr- und Lernmaterial für den Sprachunterricht Japanisch
b) E-books rund um Japan, die japanische Sprache, Knowhow für Japanisch-Übersetzer und Ähnliches.
(3.3) Der Sprachschüler oder Seminarbesucher erkennt das Urheberrecht der Referenten/in an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.). Foto-, Video- oder Audioaufnahmen auf einem Seminar ist den Seminarbesuchern strengstens untersagt. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Seminarbesucher, ist grundsätzlich untersagt und bedarf wenn der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Referenten und von Gateway to Business with Japan.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag mit Gateway to Business with Japan kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Gateway to Business with Japan annimmt. Die Annahme erfolgt zu den zwischen dem Kunden und Gateway to Business with Japan mündlich, fernmündlich oder schriftlich per e-mail oder Fax verhandelten Bedingungen bezüglich Liefertermin und Honorar und wird von Gateway to Business with Japan gegenüber dem Kunden per E-Mail bestätigt. Kann Gateway to Business with Japan das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer Form mitgeteilt. Bis zur Bestätigung des Auftrages durch Gateway to Business with Japan kann der Kunde das Angebot jederzeit widerrufen.
§ 4 Vertragserklährung
Sowohl Gateway to Business with Japan als auch die einzelnen Mitarbeiter/innen versichern hiermit, dass
(4.1) weder er/sie, noch seine/ihre Mitarbeiter jemals Kurse von Scientology besucht haben,
(4.2) er/sie bzw. sein/ihr Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten,
(4.3) weder er/ noch seine/ihre Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden, bzw. keine Kurse und/oder Seminare/Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und
(4.4) er/sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines/ihres Unternehmens (zur Durchführung seiner/ihrer Seminare/Kongresse) ablehnt.
(4.5) die Erklärungen 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 genauso für andere Sekten jeglicher Art gelten.
§ 5 Rücktritt und Stornierung
(5.1) Ein ein vereinbarter Seminar- oder Unterrichtstermin kann bis 24 vor Beginn abgesagt oder verschoben werden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang per Telefon, e-mail oder in schriftlicher Form. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt und der Seminarleiter oder Sprachdozent ist am Einsatzort erschienen, so wird dieser Schulungstermin mit der Hälfte des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
(5.2) Ein Kunde kann einen vereinbarten Dolmetschtermin bis 7 Tage vor Beginn ohne weitere Kosten absagen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang per Telefon, e-mail oder in schriftlicher Form. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, so wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt..
(5.3) Muss ein Dolmetscher aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung) einen Termin absagen, so bemüht er sich um eine adäquate Vertretung.
§ 6 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(6.1) Gateway to Business with Japan akzeptiert nur die unbare Bezahlung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, sowie die auf der Homepage im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Gateway to Business with Japan behält sich das Recht vor, im Einzelfall andere Zahlungsarten zuzulassen oder auszuschließen.
(6.2) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Dies erfolgt in der Regel per Überweisung. Alle Produkte müssen vor dem Versand bezahlt sein.
(6.3) Zahlungsverzug: Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
§ 7 Urheberrechte
(7.1) Alle Seminarunterlagen unterliegen dem Copyright von Gateway to Business with Japan und/oder der Referenten und dürfen nicht ohne Genehmigung kopiert, weitergegeben oder in eigenen Veranstaltungen eingesetzt werden.
(7.2) Copyright sowie sämtliche Urheberrechte an den gelieferten Produkten liegen bei Gateway to Business with Japan. Jegliche Weiterverwendung und Vervielfältigung der Texte und Fotos, Ton- und Bildträger sowie aller Lernmaterialien ist untersagt. Dies betrifft alle Produkte und das gesamte Internetangebot der Gateway to Business with Japan.
§ 8 Preise
(11.1) Preise für Geschäftskunden verstehen sich rein netto. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer von 19%, bzw. von 7% für zu veröffentlichende Texte. Preise für Privatkunden verstehen sich einschließlich der für diese Dienstleistungs- oder Produktkategorie gültigen Mehrwertsteuer.
Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten, oder Reisekosten im Falle eines Dolmetscheinsatzes. Maßgeblich für die Rechnungsstellung sind die zur Zeit der Bestellung angegebenen Preise.
§ 9 Lieferfrist
(9.1) Alle Artikel, die bei Gateway to Business of Japan ab Lager sofort verfügbar sind, werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit verzögert, wird Gateway to Business of Japan den Kunden davon unverzüglich unterrichten.
(9.2) Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
(9.3) Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist Gateway to Business of Japan zu Teillieferungen auf seine Kosten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(9.4) Lieferverzögerungen, die durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) sowie weiteren von Gateway to Business with Japan nicht zu vertretenden Umständen verursacht werden, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende wird Gateway to Business with Japan in wichtigen Fällen dem Kunden unverzüglich mitteilen.
§ 10 Lieferung
(10.1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
(10.2) Die Lieferung erfolgt gegen die angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Kunde eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen.
(10.3) Erwirbt der Kunde den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald Ultimativer Erfolg Event GmbH den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung mit dem Kaufgegenstand vom Spediteur an den Kunden übergeben wird.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(11.1) Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises behält sich Gateway to Business with Japan das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
(11.2) Bei Waren, die der Kunde im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit von Gateway to Business with Japan bezieht, bleibt das Eigentum vorbehalten, bis sämtliche Forderungen von Gateway to Business with Japan gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
§ 12 Rücktritt von Seiten Gateway to Business with Japan
(12.1) Gateway to Business with Japan ist berechtigt vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden, oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor dem Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten, oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
(12.2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß zu bezahlen.
§ 16 Widerrufsrecht des Verbrauchers
(16.1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinn des § 13 BGB, kann er seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Erklärung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Gateway to Business with Japan
Dr. Monika Lubitz
Grenzstraße 8
63179 Obertshausen
Deutschland
E-Mail: info@japan-wa.de
Tel.: +49 (0)6104 80 84 530
(16.2) Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Soweit der Kunde die von Gateway to Business with Japan empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Ware gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
(16.3) Die Ware ist an Gateway to Business with Japan zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung bzw. Abholung zu tragen, wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls übernimmt Gateway to Business with Japan im Falle eines wirksamen Widerrufes die Kosten der Rücksendung einschließlich der Transportversicherung.
§ 17 Gewährleistung
(17.1) Gateway to Business with Japan trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Bedienungsfehler, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch sowie Lagerung oder durch Eingriffe Dritter obliegen nicht der Gewährleistung.
(17.2) Die Mängelansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei die Wahl des Verbrauchers durch Gateway to Business with Japan abgelehnt werden kann, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Bei Unternehmern leistet Gateway to Business with Japan für Mängel des Kaufgegenstandes zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Gateway to Business with Japan die Nacherfüllung verweigert oder auf eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist nicht reagiert, so ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises (Minderung) oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(17.3) Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
(17.4) Liefert Gateway to Business with Japan zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Gateway to Business with Japan vom Kunden Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
(17.5) Die Mängelansprüche verjähren, wenn der Kunde Verbraucher ist, innerhalb von 24 Monaten nach Empfang der Ware. Ist der Kunde Unternehmer verjähren die Mängelansprüche innerhalb von 12 Monaten nach Empfang der Ware. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, welcher von Gateway to Business with Japan oder Erfüllungsgehilfen von Gateway to Business with Japan infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht worden ist.
§ 18 Haftungsbegrenzung Limitations of liability
(18.1) Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gateway to Business with Japan haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet Gateway to Business with Japan nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
(18.2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt.
§ 19 Datenschutz
(19.1) Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von Gateway to Business with Japan erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die von den Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen weitergegeben. Im übrigen gibt Gateway to Business with Japan personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.
(19.2) Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt Gateway to Business with Japan nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen sowie für eigene Newsletter und seiner beteiligten Partner.
(19.3) Registrierte Kunden von Gateway to Business with Japan können ihre eigenen Benutzerinformationen jederzeit im geschützten Bereich der Webseite von Gateway to Business with Japan nach Anmeldung einsehen und bearbeiten. Die Kunden können jederzeit ihre Daten löschen lassen. Voraussetzung ist eine entsprechende Mitteilung an Gateway to Business with Japan (ml@gateway-business-japan.com). Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
§ 20 Schlussbestimmungen
(20.1) Gateway to Business with Japan übernimmt keinerlei Haftung und Verantwortung für Entscheidungen, gleich welcher Natur, die in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Produktes und/oder der Teilnahme an Seminaren und/oder Veranstaltungen, die Gateway to Business with Japan verkauft oder anbietet, getroffen wurden. Es kann außerdem seitens der Gateway to Business with Japan keine Verantwortung für eventuelle Spätfolgen aus resultierenden Aktionen Ihrerseits übernommen werden.
(20.2) Der Vertrag zwischen Gateway to Business with Japan und dem Kunden, unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
(20.3) Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Darmstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Gateway to Business with Japan und dem Kunden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder der Wohnsitz, oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(20.4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.